Flugdurchführung/UL
UL-Fliegen in Frankreich

1. In Frankreich ein F-registriertes UL chartern

In Frankreich ist vor allem der Begriff "ULM" geläufig. Dreiachser werden in Frankreich als "classe 3 ULM" eingeordnet. Kommerziell zu chartern gibt es ULs leider nur sehr selten. Ferner wird der deutsche UL-Schein natürlich ohnehin nicht auf französischen ULs anerkannt. Diese Route verschließt sich damit leider weitgehend. Zwar kann man relativ einfach den französischen UL-Schein erwerben, aber ganz so schnell und einfach geht das dann natürlich doch wieder nicht. Außerdem muss man dazu schon ordentlich französisch können.

2. Mit einem D-registrierten UL nach Frankreich fliegen

Siehe dazu hier:

"MLA Flying in Europe" 

unter "France". Es ist grundsätzlich für den (privaten) Einflug nach Frankreich KEINE Einflugerlaubnis erforderlich (Achtung: alleine für den Durchflug in Belgien theoretisch schon, es schert sich der Praxis aber eher kaum ein UL-Pilot darum; auch dann nicht, wenn er zwischendurch in Belgien an irgend einem Platz landet). Dies legt ein Arrêté vom 7. Januar 2015 fest. Siehe hier.

ABER: es gibt seit Ende 2020 einen Haken. Bekanntlich werden in Deutschland seit einiger Zeit ULs mit bis zu 600kg MTOW zugelassen. Diesen von der Europäischen Union ermöglichten Weg ist Frankreich aber bisher nicht in Gänze mitgegangen. Konkret dürfen ULs (gemeint sind hier zweisitzige Dreiachser) dort nur ein MTOW von maximal 525kg (inkl. Rettungsgerät) haben; Geräte mit höherem MTOW (auch im Ausland registrierte) gelten dort folglich nicht als UL. Das heißt auch: wenn ihr UL für mehr als 525kg zugelassen ist, dann kommt dieses nicht mehr in den Genuss der oben genannten Einflugerlaubnisbefreiung für ULs. Man muss mit solchen Geräten nun vorab eine Genehmigung aus Frankreich, genauer gesagt von der DGAC, einholen, welche auch nicht kostenlos ist (50 Euro). ACHTUNG: diese Genehmigungen (auf französisch "laissez-passer" genannt) werden nur für maximal 10 Tage am Stück und dies auch nur drei mal pro Jahr gewährt. Nervig, und auf Dauer auch teuer. Das Formular für Anträge gibt es hier. Es muss mit einigen Anlagen (u.a. dem Lufttüchtigkeitszeugnnis und dem letzten Prüfschein) an dsac-nav-bf@aviation-civile.gouv.fr geschickt werden.

ULs, die unter einer solchen Genehmigung fliegen, dürfen dann aber auch keine der reinen UL-Plätze in Frankreich nutzen. Auch dürfen nicht - wie es "richtige" ULs in Frankreich dürfen - die Altiports und Altisurfaces ohne entsprechendes Rating angeflogen werden. Vorteil: man unterliegt auch nicht den Einschränkungen für ULs, sprich auch solche Plätze, wo ULs nicht operieren dürfen, kann man dann ohne Probleme anfliegen!

Übrigens: auch dann, wenn das ULs zwar nicht mehr als 472,5kg wiegt, aber mehr als 80 KW, also 109 PS Leistung hat, gilt es in Frankreich nicht als UL!

Und: außerdem müssen UL-Piloten, die keine ICAO-konforme Lizenz haben (also nur einen UL-Schein oder einen LAPL) dann auch lizenzseitig noch eine Genehmigung einholen (bei licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr); letzeres aber nur einmalig.

All dies und noch mehr findet man (allerdings nur auf Französisch) unter:

https://www.ecologie.gouv.fr/aeronefs-etrangers

Natürlich kann man entscheiden, trotzdem, also ohne Permit mit einem solchen UL durch Frankreich zu fliegen. Schließlich kann man äußerlich ein 600kg-UL nicht so schnell von einem 472,5 kg UL (oder einem französischen 525 kg UL) unterscheiden. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

Was man aber stets vermeiden sollte, ist mit einem UL auf dem Weg nach Frankreich oder auf dem Weg zurück durch die Schweiz zu fliegen. Die Schweizer sind da viel rigoroser in der Verfolgung als die Franzosen. Bekanntlich werden nur gewisse UL-Muster in der Schweiz geduldet und dies auch nur dann, wenn man vorab eine kostenpflichtige Genehmigung eingeholt hat (kostet pro Jahr 200-300 Euro!).

Auch Belgien (was ja für viele auf dem Weg nach Frankreich liegt) fordert genau genommen für alle ULs (und übrigens auch für Homebuilts) ebenfalls eine Einfluggenehmigung (30 Tage gültig) und auch diese ist kostenpflichtig (103 Euro!). Tatsache ist aber auch, dass jährlich hunderte UL-Piloten ohne diese Genehmigung in Belgien landen und es praktisch nie zu Kontrollen und Strafen kommt. Alternativ kann man Belgien ja relativ leicht südlich umfliegen.

Reine UL-Piloten brauchen übrigens keine ICAO English Proficiency in Frankreich.

3. Allgemeines zum UL-Fliegen in Frankreich:

Grundsätzlich stehen sehr viele der in der AIP veröffentlichten Plätze in Frankreich für ULs offen. Aber eben nicht alle. Allgemein kann man sagen, dass die großen Plätze, die auch Linienverkehr haben, keine ULs erlauben; die meisten reinen GA-Plätze aber schon (dann aber teilweise mit PPR). Traurige Ausnahme: Cannes-Mandelieu (LFMD); dort geht für ULs gar nichts. Exakte Auskunft erteilt jeweils natürlich der AIP-Eintrag bzw. besser das VAC-Blatt des entsprechenden Platzes (ganz oben bei den Lfz-Symbolen, aber auch im Text). Auch die Plätze auf Korsika haben überwiegend recht starke Einschränkungen für ULs.

Bei manchen Plätzen treffen diese Verbote nur auf gewichtskraftgesteuerte ULs zu. Dreiachs-ULs laufen in Frankreich unter "Classe 3". Man sollte als UL-Pilot also unbedingt den entsprechenden Platzabschnitt der VAC studieren und prüfen, was dort zu ULs steht; im Zweifel bei dem Platz direkt erfragen.

Außerdem gibt es die generelle Einschränkung, dass UL-Piloten jene Plätze, die Instrumentenflugverfahren haben nur dann nutzen dürfen, wenn sie ein Funkzeugnis haben. Ein deutscher UL-Pilot, der solche Plätze anfliegen will, muss dann also ein englischsprachiges Funkzeugnis sein, also mindestens BZF1. Für Details dazu siehe ENR 1.1 der AIP.

Zu den Plätzen in der AIP kommen dann aber noch viele hundert weitere anfliegbare Plätze (siehe unten) - ein Paradies! Außerdem unterliegen in Frankreich ULs (wie oben gesagt, nur bis 525kg MTOW) bei den sogenannten Altiports nicht den selben Einschränkungen wie Motorflugzeuge. Heißt: man darf auch ohne Zusatzberechtigungen auf diesen Plätzen landen. Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Als Beispiel für sehr reizvolle UL-Plätze in Frankreich seien z.B. Cipiéres Alpes d'Azur (LF0652), Saint-Estephe (LF3356) und Fréjus (LF8352) genannt. Aber es gibt noch tonnenweise mehr!

Was Lufträume angeht, unterliegen ULs grundsätzlich keinen besonderen Beschränkungen und dürfen - insofern sie das entsprechende Funk- und Transponderequipment an Bord haben - alle nach VFR zugängliche Lufträume nutzen.

Der französische Ultraleichtflugverband ist die FFPLUM, also die "Federation Francaise d'ULM":

http://www.ffplum.com 

Dieser führt und pflegt übrigens u.a. eine tolle und frei zugängliche Datenbank aller UL-Plätze in Frankreich. Insgesamt ca. 700 Stück:

http://basulm.ffplum.info 

Siehe dazu auch den Abschnitt "Flugplätze".

Abschließend sei gesagt, dass man mit einem UL an (den etwas größeren) französischen Flugplätzen - auch dann wenn man dort rechtmäßig landet - teilweise sehr argwöhnisch betrachtet wird. Dazu muss man wissen: in Frankreich sind ULs und deren Piloten viel weniger reguliert als in Deutschland. Die Ausbildung ist nicht sehr tiefgründig. Außerdem braucht man dort als UL-Pilot keinerlei Medical. Folge ist, dass alle die, die kein Medical (mehr) bekommen, UL fliegen, was natürlich dazu führt, dass das im Schnitt eine abenteuerliche Truppe ist. Auch so etwas wie eine Jahresnachprüfung für die ULMs gibt es dort nicht. Was da abgeht, ist schon teilweise sehr abenteurlich. Dies erklärt ein wenig, warum die etwas "seriöseren" Plätze immer ein bisschen die Angst bekommen, wenn ein UL reinkommt und es dort häufig zumindest eine PPR-Regelung für ULs gibt.


© Philipp Tiemann
flugdurchfuehrung