Flugdurchführung/Landegebühren
Landegebühren in Frankreich

Die Landegebühren richten sich natürlich weitgehend nach der Größe und der vorgehaltenen Infrastruktur des benutzten Flugplatzes bzw. Flughafens. Ingesamt aber ist Frankreich eher ein Landegebührenparadies. Kleinere Flugplätze kosten pro Landung ca. 0-20 Euro. An mittleren und größeren Plätzen können die Gebühren zwischen 0 (richtig!) und ca. 50 Euro liegen. Bei über 50 Euro liegen wirklich nur drei bis vier handvoll Plätze - im ganzen riesigen Land Frankreich!

Folgende "Konvention" soll für diese Seite gelten: wenn hier und in den anderen Abschnitten von der Höhe der Landegebühren gesprochen wird, so sei von einem Flugzeug mit 1-2 Tonnen MTOW die Rede; außerdem sei dies nicht nur die reine Landegebühr, sondern inkl. einer Nacht Parken sowie eventueller weiterer Gebühren, welche nicht vermeidbar sind, z.B. verpflichtendes Handling. Passagiergebühren werden in Frankreich zum Glück nicht erhoben. Meine Angaben können aber natürlich in der Regel nur Richtwerte sein.

Mehr als 100 Euro (teils aber auch deutlich mehr) kosten lediglich: Marseille, Nizza, Bordeaux, Lyon (St. Exupéry), Bale-Mulhouse, sowie die drei exklusiven Flugplätze La Mole (in der Nähe von St. Tropez), Hyéres (bei Toulon) und - zumindest im Winter - Courchevel (in den Alpen). Auch der Provinzplatz Chalons-Vatry ist teuer. Dazu gibt es noch ein paar Plätze, die, wenn man das falsche Handling-Arrangement wählt, ebenfalls sehr teuer sein können, wenn man aber die richtigen Vorkehrungen trifft, überraschend günstig sein können. Dazu gehören die Flughäfen Nantes und Toulouse-Blagnac.

Nahezu unbezahlbar ist leider Paris Le Bourget (LFPB), mit ca. 600-700 Euro! Paris-Orly (LFPO) ist ähnlich. Das war es dann aber auch mit den wirklich teuren Plätzen.

Zu beachten ist:

- Die meisten der kleineren (Aeroclub)-Plätze haben gar keine Landegebühren! Und meist auch keine Parkgebühren. Als allgemeine Regel gilt: Plätze ohne AFIS oder TWR (also nur mit A/A) haben keine Landegebühren (wobei es auch da Ausnahmen gibt; Haguenau LFSH, Annemasse LFLI, Mulhouse-Habsheim LFGB und Propriano LFKO fallen ein). Oft würde man an diesen Plätzen ohnehin niemanden finden, bei dem man eine Landegebühr loswerden könnte. Man kann an solchen Plätzen völlig problemlos im Vorbeifliegen mal eben einen Touch 'n go machen - Fliegerfreiheit pur! Aber auch Parkgebühren gibt es für Gäste an diesen Plätzen meist nicht. Hier und da gibt es allerdings die Möglichkeit, eine kleine Spende an den Aeroclub zu leisten.

- Plätze mit AFIS-Dienst oder TWR haben hingegen eigentlich immer Landegebühren, und seien es ein paar Euro. Wenn bei solchen Plätzen der AFIS- oder TWR-Service bei Start oder bei Landung gerade nicht aktiv ist, fällt zwar eigentlich auch die Landegebühr an; in der Praxis wird dann aber meist keine bezahlt (zumal dann meist ohenhin niemand da ist, bei dem man bezahlen könnte). Das ist aber von Platz zu Platz durchaus etwas unterschiedlich. Manche erwarten auch dann die Bezahlung über einen Briefkasten. Ein paar andere hören regelmäßig die Tonaufnahmen des Platzfunks ab und schicken dann eine Rechnung an den Halter (wobei das wiederum bei nicht F-registrierten Lfz meist nicht funktioniert ;-))

- Die Parkgebühren an den allermeisten Plätzen in Frankreich sind sehr human. An dem meisten Clubflugplätzen kosten nicht nur das Landen, sondern auch das Parken gar nichts. Es gibt aber einige (nicht-clubbetriebene) Plätze, wo zwar die Landegebühren gering sind, sich Parkgebühren sich aber ganz schön summieren können. In den Gebührenordnungen ist das meist irgendwo versteckt und sieht so harmlos aus, weil die Gebühren dort meistens pro Stunde, pro (angefangener) Tonne und netto ausgewiesen sind. Wenn man da richtig rechnet, kommen oft 30-40 Euro pro Nacht zusammen. Vor allem sind das oft auch kleinere Plätze, wo man das nicht unbedingt erwartet.. Reims-Prunay (LFQA) und Troyes-Barberey (LFQB) sind zwei so lche Beispiel, aber es gibt noch viele mehr. In Reims kann man immerhin wahlweise auf Gras parken und bezahlt dann etwas weniger.

- An einigen Plätzen gibt es zwar Landegebühren, aber generell gar keine Möglichkeit, diese vor Ort zu bezahlen. Es werden immer mehr Plätze, wo das so ist. Eine Rechnung kommt dann später per Post (manchmal aber auch nicht :-)) und man muss überweisen. Generell verliere ich in Frankreich keine Zeit damit, irgendwo nach jemandem zu suchen, wo ich Gebühren bezahlen kann. Entweder es gibt einen gut erkennbaren Schalter, oder eben nicht. Dann geht es eben so weiter.

-Hier und da kann man mittlerweile per Aerops bezahlen, auch wenn das bisher noch wenige Plätze sind. Es werden sicher langsam mehr werden. Z.B. kann man seit 2024 an den meisten GA-Plätzen rund um Paris mit aerops bezahlen!

- Hat man seine Gebühren bezahlt, ist es in Frankreich ggf. sinnvoll, die Quittungen eine längere Zeit lang aufzuheben. Leider sind einige Plätze was die Buchhaltung angeht etwas unorgansiert. Einige Leute haben davon berichtet, viele Monate nach dem Flug noch einmal zur Zahlung der Gebühren aufgefordert worden zu sein, obwohl diese damals schon bezahlt worden sind. Mir persönlich ist das ehrlich gesagt in über 20 Jahren Fliegen in Frankreich noch nicht passiert. Möglicherweise ist es aber sinnvoll, immer mit Kreditkarte zu bezahlen, um im Zweifel stets einen "Beleg" in der Hinterhand zu haben).

- Lassen Sie bitte bloß ihr Lärmzeugnis stecken! Der Begriff "Lärmschutzverordnung" ist in Frankreich zum Glück völlig unbekannt!

- Nutzt man an kleineren und mittleren Plätzen zu Nachtstunden die Pistenbeleuchtung, fällt in Frankreich meist eine Extra-Beleuchtungsgebühr an. Diese ist hier und da nicht ganz billig, häufig so um die 50 Euro pro Flugbewegung!

-An einigen kleineren bis mittleren Plätzen kann man per PPR (siehe den entsprechenden Abschnitt) einen (englischprachigen) AFISO herbeibestellen, um nicht ggf. ein "french-only"-Problem zu haben. Hierbei aber Vorsicht: das kostet in der Regel viel Geld extra und ist nicht den typischen (geringen) PPR-Gebühren kleinerer deutscher Plätze zu vergleichen! Aber wie an anderen Stelle erläutert, ein paar französische Phrasen für einen Platz mit Blindmeldungsbetrieb kann man schell lernen.

- Es gibt keine IFR-Streckengebühren für Flieger unter max. 2 Tonnen MTOW. Auch IFR-Anfluggebühren werden in Frankreich in den allermeisten Fällen nicht gesondert berechnet, auch nicht wenn man mehrere Instrumentenanflüge zur Übung und ohne Landung macht. Eine Ausnahme hierbei ist Epinal-Mirecourt (LFSG), die ein kleine Zusatzgebühr abrechnen.


© Philipp Tiemann
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